Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  1. Ergänzende VereinbarungVertrag, bei dem der Käufer Produkte und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Vertrag erwirbt und diese Produkte und/oder Dienstleistungen von Vena Vitae Benelux BV oder von einem Dritten auf der Grundlage eines Vertrags zwischen diesem Dritten und Vena Vitae Benelux BV geliefert werden;
  2. Tag: Kalendertag;
  3. Verkäufer: Vena Vitae Benelux BV, Großhandel mit Pestiziden und Düngemitteln;
  4. Vereinbarungein Vertrag zwischen Vena Vitae Benelux BV und dem Käufer, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Verträge über die Lieferung von Produkten im Bereich der Bodenbehandlung und -bearbeitung im weitesten Sinne.

 

Artikel 2 - Identität von Vena Vitae Benelux BV

Vena Vitae Benelux BV

Kruitmolen 1, 3146 SM Maassluis

Rufnummer: 010 - 3112914

E-Mail-Adresse: info@vena-vitae.com

Nummer der Handelskammer: 82700052

MEHRWERTSTEUER-ID: NL 862571984B01

 

Artikel 3 - Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sobald sie vereinbart sind, für alle Rechtsverhältnisse zwischen Vena Vitae Benelux BV und dem Käufer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Kaufverträge und Lieferungen, einschließlich solcher zum Wiederverkauf, aller Produkte und Dienstleistungen von Vena Vitae Benelux BV mit und/oder an den Käufer.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die in Absatz 1 genannten Rechtsverhältnisse, wenn sie von Vena Vitae Benelux BV nicht in Rechnung gestellt werden oder nicht auf der Rechnung aufgeführt sind.
  3. Für alle Angebote und Lieferungen von Vena Vitae Benelux BV von Waren oder Teilen von Waren, die von Dritten gekauft wurden, gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter denen diese Dritten an uns geliefert haben, es sei denn, die vorliegenden Lieferbedingungen weichen davon ab.
  4. Mit der Annahme eines Angebots von Vena Vitae Benelux BV akzeptiert der Käufer auch die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Abweichende Bestimmungen und/oder Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn und soweit sie von einem bevollmächtigten Vertreter von Vena Vitae Benelux BV ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. Eine vereinbarte abweichende Bestimmung und/oder Vereinbarung gilt nur für die Lieferung, für die sie vereinbart wurde.
  6. Wenn Vena Vitae Benelux BV mehr als einen Vertrag mit dem Käufer abschließt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle nachfolgenden Verträge, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich für anwendbar erklärt wurden oder nicht.
  7. Vena Vitae Benelux BV ist bestrebt, dem Käufer den Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags zur Verfügung zu stellen. Wenn der Text nicht zur Verfügung gestellt wurde, gibt Vena Vitae Benelux BV vor Vertragsabschluss an, auf welche Weise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vena Vitae Benelux BV eingesehen werden können, und dass sie dem Käufer auf Wunsch so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden oder per E-Mail ein Link auf die Website von Vena Vitae Benelux BV gesendet wird, von der sie dann kostenlos heruntergeladen werden können unter venavitae.com. Sie wurden auch bei der Handelskammer (VenaVitae Benelux B.V.) in Rotterdam hinterlegt.
  8. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gegebener Zeit geändert, ohne dass sich ihr wirtschaftlicher Inhalt insgesamt ändert, so treten die neuen geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die Stelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  9. Bei der Auslegung unterschiedlicher, identischer oder widersprüchlicher Bestimmungen in einem Vertrag, Angebot oder Kostenvoranschlag mit einem Käufer und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt folgende Rangfolge: 1) der Vertrag, das Angebot oder der Kostenvoranschlag und etwaige spätere Vereinbarungen und 2) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Artikel 4 - Das Angebot / Die Vereinbarung

  1. Die Angebote und Kostenvoranschläge von Vena Vitae Benelux BV sind unverbindlich und binden Vena Vitae Benelux BV nicht. Diese Angebote und Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders angegeben, 30 (dreißig) Tage lang gültig.
  2. Alle Preisangaben von Vena Vitae Benelux BV sind widerruflich und können ohne (vorherige) Ankündigung geändert werden.
  3. Bestellungen sind erst dann verbindlich, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter von Vena Vitae Benelux BV schriftlich angenommen worden sind.
  4. Vena Vitae Benelux BV ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine Bestellung nur unter der Bedingung anzunehmen, dass der Versand nach Vorauszahlung erfolgt; in diesem Fall wird der Käufer entsprechend informiert.
  5. Wenn die Annahme von dem in der Ausschreibung enthaltenen Angebot abweicht, ist Vena Vitae Benelux BV nicht daran gebunden. Ein Vertrag kommt gemäß dieser abweichenden Annahme nicht zustande, es sei denn, Vena Vitae Benelux BV weist auf etwas anderes hin.
  6. Jedes Angebot oder jeder Kostenvoranschlag enthält Angaben, aus denen der Käufer ersehen kann, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind. Offensichtliche Fehler oder offensichtliche Irrtümer im Angebot sind für Vena Vitae Benelux BV nicht bindend.
  7. Alle Angaben von Vena Vitae Benelux BV zu Zahlen, Maßen, Gewichten und/oder anderen Angaben zu ihren Produkten sind informativ und vermitteln nur einen allgemeinen Eindruck.
  8. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Vena Vitae Benelux BV nicht dazu, einen Teil des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des angebotenen Preises auszuführen.
  9. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht für Nachbestellungen.

 

Artikel 5 - Produktinformation

  1. Der Verkäufer erstellt Datenblätter für seine Produkte und die darin enthaltenen Spezifikationen für die Produkte.
  2. Die verfügbaren Informationen können auf der Website von Vena Vitae Benelux BV eingesehen werden oder werden auf Anfrage zugesandt. Technische Datenblätter werden von Vena Vitae Benelux BV mit jeder Lieferung von Produkten versandt. Bei der Bestellung wird daher davon ausgegangen, dass sich der Käufer ausreichend über die Produkte und die Gebrauchsanweisungen informiert hat. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 10 dienen die dem Käufer zur Verfügung gestellten Muster nur zu Informationszwecken und beinhalten keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen oder Garantien irgendeiner Art.

 

Artikel 6 Der Preis

  1. Die (Einheits-)Preise, die für die Produkte und Dienstleistungen von Vena Vitae Benelux BV gelten, sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise von Vena Vitae Benelux BV ohne Mehrwertsteuer und/oder andere anwendbare Steuern, Zölle, Abgaben und/oder Gebühren, die in einem bestimmten Land auf die Produkte und/oder deren Lieferung erhoben werden.
  3. Der Betrag der von Vena Vitae Benelux BV im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte zu erhebenden Steuern geht zu Lasten des Käufers und wird auf jeder Rechnung angegeben oder dem Käufer von Vena Vitae Benelux BV gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Von Vena Vitae Benelux BV herausgegebene Preislisten und Preisangaben gelten nicht als Angebot oder Offerte und können von Vena Vitae Benelux BV jederzeit geändert oder zurückgezogen werden.
  5. Wenn Vena Vitae Benelux BV einen Rabatt gewährt, gilt dieser Rabatt nur für die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannte Lieferung.
  6. Sofern Vena Vitae Benelux BV in der Auftragsbestätigung nicht angegeben hat, dass es sich um Festpreise handelt, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis der noch zu liefernden Produkte zu erhöhen, wenn sich die für den Selbstkostenpreis maßgeblichen Faktoren erhöht haben.
  7. Der Käufer wird von Vena Vitae Benelux BV so schnell wie möglich über eine solche Preisänderung informiert.

Artikel 7 Zahlung

  1. Sofern im Vertrag oder in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, sind die vom Käufer geschuldeten Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Rechnungsdatum auf eine von Vena Vitae Benelux BV angegebene Weise und in der Währung zu zahlen, in der die Rechnung ausgestellt wurde.
  2. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
  3. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen nach, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer schuldet dann Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat auf den ausstehenden Betrag, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags berechnet.
  4. Im Falle des Todes, der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen von Vena Vitae Benelux BV gegenüber dem Käufer sofort fällig.
  5. Wenn Vena Vitae Benelux BV nach Abschluss eines Vertrages aus triftigen Gründen der Meinung ist, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers unzureichend ist oder dass die Zahlungen des Käufers nicht oder nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfristen erfolgt sind, hat Vena Vitae Benelux BV ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen das Recht, vom Käufer die sofortige Zahlung oder eine Sicherheit für die geschuldeten Beträge zu verlangen und gleichzeitig ihre Lieferverpflichtung auszusetzen.
  6. Befindet sich der Käufer bei der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug oder ist er vertragsbrüchig, gehen alle angemessenen Kosten, die bei der außergerichtlichen Befriedigung entstehen, zu Lasten des Käufers. In jedem Fall schuldet der Käufer im Falle einer Geldforderung die Inkassokosten. Die Inkassokosten werden nach dem von der niederländischen Anwaltskammer für Inkassofälle empfohlenen Inkassosatz berechnet.
  7. Wenn Vena Vitae Benelux BV höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, können auch diese Kosten für eine Entschädigung in Betracht gezogen werden.
  8. Auch die angemessenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
  9. Reklamationen bezüglich einer Rechnung müssen innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Vena Vitae Benelux BV eingereicht werden. Danach wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Rechnung genehmigt hat und mit ihrem Inhalt einverstanden ist.

 

 

Artikel 8 - Lieferung

  1. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, werden alle Produkte auf der Grundlage von FCA geliefert, wobei der Begriff "FCA" die Bedeutung hat, die ihm von der Internationalen Handelskammer (ICC) in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung veröffentlichten letzten Fassung der INCOTERMS zugeschrieben wird.
  2. Vena Vitae Benelux BV wird alles tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um sicherzustellen, dass einwandfreie Produkte von guter Qualität geliefert bzw. Dienstleistungen ordnungsgemäß erbracht werden.
  3. Die Lieferung erfolgt gemäß den Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen für die zu liefernden Produkte und Dienstleistungen.
  4. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den Lieferfristen und/oder -terminen von Vena Vitae Benelux BV um Schätzungen und nicht um verbindliche Fristen. Vena Vitae Benelux BV ist berechtigt, die Produkte in Teilen zu liefern und separat in Rechnung zu stellen. Vena Vitae Benelux BV haftet in keinem Fall für irgendeine Form von indirektem und/oder Folgeschaden, der durch Lieferverzug entsteht.
  5. Die Produkte werden, sofern nicht anders vereinbart, an die vom Käufer angegebene Adresse geliefert. Die Art des Transports wird von Vena Vitae Benelux BV bestimmt und geht zu Lasten des Käufers. Die Produkte gelten in dem Moment als an den Käufer geliefert, in dem sie abgeladen werden.
  6. Eine eventuelle Verspätung bei der Lieferung der Produkte entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die Produkte abzunehmen und zu bezahlen. Abweichungen der gelieferten Produktmenge gegenüber der in der Auftragsbestätigung angegebenen Menge berechtigen den Käufer nicht zur Ablehnung der Produkte. Der Käufer ist verpflichtet, den in der Auftragsbestätigung angegebenen Preis für die gelieferte Produktmenge zu zahlen.
  7. Das Risiko der Produkte geht mit der Lieferung auf den Käufer über. Produkte, deren Lieferung in Erwartung der Zahlung durch den Käufer aufgeschoben wurde, sowie Produkte, die vom Käufer zu Unrecht abgelehnt oder nicht gekauft wurden, werden von Vena Vitae Benelux BV auf Kosten und Risiko des Käufers aufbewahrt und gelagert.
  8. Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers.

 

Artikel 9 - Annullierung

  1. Wenn der Käufer zu Unrecht Produkte ablehnt oder zurückweist oder zu Unrecht eine Auftragsbestätigung storniert oder sich weigert, diese zu bestätigen, ist Vena Vitae Benelux BV - zusätzlich zu allen anderen Schäden, die durch eine solche Handlung verursacht werden - berechtigt, Folgendes zu verlangen;
  2. Falls die Produkte von Vena Vitae Benelux BV vernünftigerweise nicht an einen Dritten weiterverkauft werden können: den Preis dieser Produkte; oder
  3. Wenn die Produkte von Vena Vitae Benelux BV weiterverkauft werden können oder wenn ein (rechtlicher) Anspruch auf den Preis gesetzlich nicht zulässig ist: Entschädigung in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) des für die Produkte geltenden Preises.

 

Artikel 10 - Inspektion

  1. Bei der Lieferung sowie während der Verwendung, der Verarbeitung, des Transports, der Lagerung und des Verkaufs der Produkte hat der Käufer die Produkte zu prüfen und sich zu vergewissern, dass die gelieferten Produkte alle vertraglichen Anforderungen erfüllen.
  2. Reklamationen in Bezug auf die Produkte müssen schriftlich erfolgen und spätestens 8 (acht) Tage nach dem Lieferdatum bei Vena Vitae Benelux BV eingehen, wenn es sich um einen Mangel, eine Unterlassung oder einen Fehler handelt, der bei einer angemessenen Prüfung zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt werden kann, und spätestens 7 (sieben) Tage nach dem Datum, an dem alle anderen Reklamationen aufgetreten sind oder hätten auftreten können, jedoch in keinem Fall mehr als 2 (zwei) Monate nach dem vereinbarten Lieferdatum der betreffenden Produkte. Die Anwendung oder Verarbeitung der Produkte durch den Käufer gilt als bedingungslose Annahme der Produkte und als Verzicht auf alle Ansprüche in Bezug auf diese Produkte. Dasselbe gilt sinngemäß für die Erbringung von Dienstleistungen.
  3. Die Feststellung, ob die gelieferten Produkte den für die Produkte vereinbarten Spezifikationen, wie sie in der Auftragsbestätigung angegeben sind, oder - falls keine Spezifikationen vereinbart wurden - den von Vena Vitae Benelux BV zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte zuletzt gemachten Angaben und/oder den von Vena Vitae Benelux BV zu diesem Zweck aufbewahrten Verwaltungsdaten über diese Produkte aus der Produktionsserie entsprechen oder nicht.
  4. Produkte, deren Rücksendung Vena Vitae Benelux BV erlaubt oder schriftlich angibt, dass sie zurückgesandt werden können oder müssen, werden auf Gefahr des Käufers an Vena Vitae Benelux BV und an den von Vena Vitae Benelux BV anzugebenden Bestimmungsort zurückgesandt.
  5. Mängel an einem Teil der Produkte, die in der Auftragsbestätigung erwähnt werden, berechtigen den Käufer nicht, die Produkte nicht zu kaufen. Eventuelle Reklamationen haben keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Käufers im Sinne von Artikel 7. Nach Erhalt einer Mängelrüge ist Vena Vitae Benelux BV berechtigt, alle weiteren Lieferungen auszusetzen, bis festgestellt wurde, dass die Beanstandungen unbegründet sind und/oder widerlegt wurden oder bis der Mangel nach dem Gutachten von Vena Vitae Benelux BV behoben wurde.

 

Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt

  1. Vena Vitae Benelux BV behält sich das Eigentum an den gelieferten und zu liefernden Produkten vor, bis alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Käufers gegenüber Vena Vitae Benelux BV beglichen sind. Alle an den Käufer gelieferten Waren gelten somit als auf unbezahlte Rechnungen geliefert. Solange nicht alle bestellten und/oder gelieferten Produkte vollständig bezahlt worden sind, ist Vena Vitae Benelux BV unwiderruflich befugt und berechtigt, die beim Käufer vorhandenen und zuvor von Vena Vitae Benelux BV gelieferten Produkte ohne gerichtliche Intervention zurückzunehmen.
  2. Darüber hinaus ist der Käufer nicht berechtigt, über die gelieferten Produkte anders als im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit oder seines Berufes zu verfügen, einschließlich der Entsorgung der Produkte.

 

 

 

Artikel 12 - Gewährleistung

  1. Vena Vitae Benelux BV garantiert nur, dass die Produkte am Tag der Lieferung den in den technischen Datenblättern angegebenen Spezifikationen entsprechen. Wenn und soweit es Produkte gibt, die dieser Garantie nicht entsprechen, was gemäß den Bestimmungen in Artikel 10 dieser Bedingungen festgestellt wird, und die vom Käufer gemeldet wurden, ist Vena Vitae Benelux BV berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder die Produkte kostenlos zu ersetzen oder eine Gutschrift für den ursprünglichen Rechnungspreis in Bezug auf diese Produkte zu gewähren. Daher beschränkt sich die Verpflichtung von Vena Vitae Benelux BV auf den Ersatz der Produkte oder auf eine Gutschrift für die Produkte.
  2. Die obige Garantie gilt ausschließlich und anstelle aller anderen Garantien (einschließlich ausdrücklicher, stillschweigender, gesetzlicher, vertraglicher oder anderer Garantien).

 

Artikel 13 - Haftung

  1. Sollte Vena Vitae Benelux BV nach ordnungsgemäßer Inverzugsetzung haftbar sein, so ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt.
  2. Vena Vitae Benelux BV haftet nicht für (Folge-)Schäden des Käufers oder Dritter, gleich welcher Art und welchen Umfangs, die mit der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags zusammenhängen oder daraus entstehen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
  3. Jegliche Haftung von Vena Vitae Benelux BV für Schäden, gleich welcher Art und welchen Umfangs, die durch unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße (Um-)Verpackung und/oder unsachgemäße Verwendung und/oder Anwendung der Produkte entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Vena Vitae Benelux BV haftet auch nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Käufer oder ein Dritter im Namen des Käufers die behördlichen Vorschriften für den Transport, die Lagerung, die (Um-)Verpackung oder den Gebrauch und/oder die Anwendung der von Vena Vitae Benelux BV an den Käufer gelieferten Produkte nicht eingehalten hat.
  5. Jegliche Haftung von Vena Vitae Benelux BV für Schäden infolge des Vorhandenseins von Restverunreinigungen (gleich welcher Art) in Produkten von Vena Vitae Benelux BV, die (teilweise) aus von Dritten gekauften Rohstoffen bestehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Die Gesamthaftung von Vena Vitae Benelux BV ist auf maximal den Betrag begrenzt, den der Käufer in einem Kalenderjahr für die Dienstleistungen, für die diese Haftung entsteht, an Vena Vitae Benelux BV gezahlt hat (ohne Mehrwertsteuer).
  7. Die Haftung von Vena Vitae Benelux BV ist jederzeit auf den Betrag begrenzt, der von ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt wird.
  8. Schadenersatzansprüche müssen Vena Vitae Benelux BV innerhalb von acht (8) Tagen nach Feststellung des Schadens mitgeteilt werden, andernfalls erlischt der Anspruch.

 

Artikel 14 - Produkte von Dritten

  1. Falls Vena Vitae Benelux BV von Dritten gekaufte Produkte an den Käufer liefert, ist Vena Vitae Benelux BV dem Käufer gegenüber niemals zu mehr verpflichtet als zu dem, was bei Anwendung der Liefer- und Verkaufsbedingungen des oder der betreffenden Dritten entstehen würde. Diese Bedingungen werden dem Käufer auf Anfrage zugesandt.

 

Artikel 15 - Höhere Gewalt

  1. Keine der Parteien haftet in irgendeiner Weise für Schäden und/oder (Un-)Kosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nichterfüllung einer Verpflichtung gegenüber der anderen Partei ergeben und die durch Umstände verursacht werden, die sich der Kontrolle der betreffenden Partei entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Gesetze und Verordnungen, Regierungsmaßnahmen oder andere Verwaltungsmaßnahmen, Streiks, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeitskräfte oder Rohstoffe, fehlende logistische Ressourcen, Ausfälle von Anlagen oder wichtigen Maschinen, Notreparaturen oder -wartungen, Ausfälle oder Engpässe bei öffentlichen Einrichtungen.
  2. Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, so hat die Partei, auf deren Seite die höhere Gewalt eintritt, dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitzuteilen, unter Angabe der Ursache der höheren Gewalt und der Auswirkungen auf die Leistung. Im Falle einer Verzögerung wird die Lieferverpflichtung für einen Zeitraum ausgesetzt, der dem durch die höhere Gewalt verursachten Zeitverlust entspricht.
  3. Sollte jedoch ein Fall höherer Gewalt länger als 2 (zwei) Monate nach dem vereinbarten Liefertermin andauern oder voraussichtlich andauern, ist jede der Parteien berechtigt, den betreffenden Teil der Auftragsbestätigung zu stornieren, ohne dass dies zu irgendeiner Haftung gegenüber der anderen Partei führt.

 

Artikel 16 - Änderungen

  1. Sofern nicht vereinbart wurde, dass die Spezifikationen für einen bestimmten Zeitraum oder in Bezug auf eine bestimmte Menge von Produkten festgelegt sind, behält sich Vena Vitae Benelux BV das Recht vor, die Spezifikationen und/oder die Konstruktion und/oder Herstellung der Produkte zu ändern oder anzupassen und die bei der Produktion und/oder Herstellung der Produkte verwendeten Materialien von Zeit zu Zeit nach schriftlicher Mitteilung zu ersetzen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Informationen in den Katalogen, Datenblättern und anderen beschreibenden Veröffentlichungen von Vena Vitae Benelux BV, die über die eigenen Websites verteilt oder veröffentlicht werden, von Zeit zu Zeit ohne (vorherige) Ankündigung geändert werden können.

 

 

 

Artikel 17 - Aussetzung und Beendigung

  1. Wenn: a. der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Vena Vitae Benelux BV nicht nachkommt; oder b. wenn seitens Vena Vitae Benelux BV begründete Zweifel an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Vena Vitae Benelux BV bestehen und der Käufer keine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung durch den Käufer leistet, und zwar vor dem Datum der beabsichtigten Lieferung und in jedem Fall innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Aufforderung durch Vena Vitae Benelux BV zur Leistung einer solchen Sicherheit, oder wenn der Käufer zahlungsunfähig wird oder Konkurs anmeldet oder wenn das Unternehmen des Käufers aufgelöst und/oder liquidiert wird oder wenn der Käufer einen Vertrag zugunsten seiner Gläubiger abschließt oder wenn der Käufer sein Vermögen an einen Dritten abtritt, ist Vena Vitae Benelux BV unbeschadet aller anderen Rechte von Vena Vitae Benelux BV berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung ohne gerichtliche Intervention unverzüglich aufzulösen und die gelieferten Produkte auf der Grundlage ihres Eigentumsvorbehalts einzufordern. In diesem Fall werden auch alle ausstehenden Forderungen von Vena Vitae Benelux BV gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.

 

Artikel 18 - Verzicht auf Rechte

  1. Wenn Vena Vitae Benelux BV es zu irgendeinem Zeitpunkt unterlässt, eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, ist dies nicht als Verzicht auf das Recht von Vena Vitae Benelux BV auszulegen, zu handeln und/oder die genannte Bestimmung durchzusetzen, und die Rechte von Vena Vitae Benelux BV werden durch eine Verzögerung bei der Durchsetzung der genannten Bestimmung oder deren Unterlassung nicht beeinträchtigt.
  2. Ein Verzicht von Vena Vitae Benelux BV auf die Nichterfüllung durch den Käufer stellt keinen Verzicht auf andere frühere oder spätere Fälle der Nichterfüllung dar.

 

Artikel 19 - Erhaltung und Umstellung

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen zwischen den Parteien geltenden Bestimmungen und wird von diesen getrennt.
  2. Die für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärte Bestimmung wird - soweit gesetzlich zulässig - in Bestimmungen umgewandelt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck (von Vena Vitae Benelux BV) der ursprünglichen Bestimmungen entsprechen.

 

Artikel 20 - Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht

  1. Auf das/die Rechtsverhältnis(e) zwischen Vena Vitae Benelux BV und dem Käufer, für das/die diese Bedingungen gelten, ist/sind ausschließlich das niederländische Recht anwendbar.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus Angeboten, Offerten und Verträgen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, oder aus weiteren sich daraus ergebenden Verträgen, einschließlich deren Ausführung, ergeben, werden von dem Landgericht entschieden, in dessen Zuständigkeitsbereich Vena Vitae Benelux BV ihren Sitz hat, es sei denn, zwingende Vorschriften über die relative Zuständigkeit würden dieser Wahl entgegenstehen.
  3. Der Käufer wird Vena Vitae Benelux BV nicht verklagen, es sei denn, Vena Vitae Benelux BV wurde innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Bekanntwerden des Ereignisses, das Gegenstand der Klage ist, schriftlich über einen angeblichen Anspruch gegen Vena Vitae Benelux BV informiert und der Käufer hat innerhalb von 2 (zwei) Monaten nach dieser Benachrichtigung tatsächlich einen Rechtsanspruch geltend gemacht. Bei Überschreitung der vorgenannten und anderer in diesen Bedingungen genannten Fristen verliert der Käufer jedes Klagerecht.